
Merkblatt für einzelvertragliche Vereinbarungen:
Bei Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen
1. Wir verzichten auf Allgemeine Geschäftsbedingungen und verweisen auf gesetzliche Regelungen.
2. Vom Auftragnehmer werden nur geprüfte, bzw. zugelassene Mittel und Methoden verwendet. Ggf. zum Einsatz gebrachte chemische Präparate werden nur nach ausdrücklicher Gebrauchsanleitung des Herstellers und den gesetzlichen Vorgaben verwendet. Die verwendeten Präparate werden mit Produktname, Wirkstoffkonzentration, BauA-Nr. und eingesetzter Menge aufder Servicequittung vermerkt. Auch bei Anwendungen nach Vorschrift sind – besonders bei empfindlichen Menschen und Haustieren – körperliche Auswirkungen nie 100%ig auszuschließen.
3. Für den Erfolg der Leistungen darf im Rahmen eines Dienstvertrages nach § 611 BGB keine Garantie übernommen werden. Dies gilt insbesondere auch für die restlose Tilgung von Schädlingen, da die Gefahr der Wiedereinschleppung besteht. Daher werden Präventionsmaßnahmen empfohlen.
4. Nach der Ausbringung bestimmter chemischer Präparate (Gefahrstoffe) in Räumen oder auf Gegenständen ist eine Wartezeit einzuhalten. Die Nutzung dieser Räume oder dieser Gegenstände ist ab dem Freigabezeitpunkt erlaubt, der ausdrücklich auf der Servicequittung vermerkt ist. Oft sind Dekontaminationsmaßnahmen durch den Objektnutzer erforderlich. Vorher dürfen behandelte Räume nicht betreten werden, bzw. behandelte Gegenstände werden. Eine Haftung für Materialschäden, welche durch eine Behandlung entstehen könnten, kann nicht übernommen werden. Kinder und Haustiere sind bis zum Freigabezeitpunkt dem Behandlungsbereich strikt fernzuhalten.
5. Dekontaminationsvorgaben. Alle chemisch behandelten Oberflächen und Gegenstände, mit denen Hautkontakt möglich ist, müssen nach der Freigabe mit einem Seifenreiniger/Dekontaminations-mittel mehrfach gereinigt (abgewischt) werden. Die Umsetzung (Technik und Präparat) wurde vom Schädlingsexperten ausführlich erklärt und wird von folgender Person durchgeführt:- Auftrag an Firma KSB – Köster Schädlingsbekämpfung- Reinigung / Dekontamination wird vom Auftraggeber selbst durchgeführt
6. Produktbeschreibungen – der zum Einsatz gebrachten Mittel – sind i.d.R. auf der Internetseite des Auftragnehmers oder auf den Internetseiten des Herstellers ersichtlich. Darin sind auch Zusammensetzung, Nebenwirkungen, Dekontaminationsmaßnahmen und ggf. Antidote nachzulesen. Der Auftraggeber erhält die Produktbeschreibungen oder Sicherheitsdatenblätter in Papierform oder per E-Mail i.d.R. vorab.
Für gesundheitliche Probleme, die trotz vorschriftsgemäßer Anwendung chemischer Schädlingsbekämpfungsmittel auftreten können, wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
Aus diesem Grunde wurden dem Auftraggeber – im Rahmen des Substitutionsgebotes – gefahrstofffreie Alternativen angeboten. Dieses Merkblatt ist für diese und künftige Maßnahmen bindend. Änderungen vorbehalten.